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Batteriegesetz - Rücknahme und Entsorgung

Umweltschutz? Wir machen mit!

Informationen gemäß § 18 Abs. 1 Batteriegesetz zur Rücknahme von Altbatterien und Akkus

Batterien/Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden und sind durch die Symbole – bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und den chemischen Symbolen Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber oder Pb für Blei des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls – gekennzeichnet. Sie dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen fachgerecht entsorgt werden. Endnutzer sind zur Rückgabe von Altbatterien/Altakkus gesetzlich verpflichtet. Wir haben Sie darauf hinzuweisen, dass Batterien/Akkus in jeder kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort unentgeltlich zurückgegeben werden können. Sie können Batterien und Akkus auch in unserer Firma unter der nachstehenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder per Post an uns zurücksenden

Fischertechnik-Teile

Martin Bössner

Burgstallerstraße 9

83607 Holzkirchen